Internationale Zusammenarbeit

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Horizont 2020 bietet vielfältige Möglichkeiten, mit Partnern aus Drittstaaten zu kooperieren. Gemeinsame Interessen und beidseitiger Nutzen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit. Gezielte Maßnahmen fördern die internationale Zusammenarbeit und ergänzen die generelle Offenheit des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation.

Die internationale Zusammenarbeit ist als Querschnittsthema in alle Bereiche von Horizont 2020 integriert. Partner aus Drittstaaten können in einem Konsortium mit Forschenden aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und Assoziierten Staaten an einem EU-Projekt teilnehmen. Assoziierte Staaten sind bei der Antragstellung den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Folgende Länder sind derzeit an Horizont 2020 assoziiert: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine.

 Karte mit farblicher Hervorhebung der EU-Mitglied- und der zu Horizont 2020 assoziierten Staaten

Teilnahme von Drittstaaten in Horizont 2020

Die internationale Zusammenarbeit in Horizont 2020 verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Stärkung der Exzellenz und Attraktivität der Union in den Bereichen Forschung und Innovation wie auch ihrer wirtschaftlichen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit;
  • Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen;
  • Unterstützung der auswärtigen Politik der Union.

Grundsätzlich ist die internationale Zusammenarbeit in fast allen Programmbereichen von Horizont 2020 möglich. Partner aus Drittstaaten können gemeinsam mit Forschenden aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und Assoziierten Staaten an einem EU-Projekt teilnehmen. Dafür muss ein Konsortium in der Regel drei unabhängige Partner aus drei unterschiedlichen Mitglied- und assoziierten Staaten enthalten. Darüber hinaus können beliebig viele Partner aus Drittstaaten eingebunden werden, beispielsweise Universitäten, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Forschende.

Finanzierung von Partnern aus Drittstaaten

Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen EU-Förderung von Forschenden und Einrichtungen aus Drittstaaten. Dabei unterscheidet Horizont 2020 zwischen verschiedenen Ländergruppen:

  • Industrie- und Schwellenländer
    - z. B. USA, Australien, Japan, Korea, Singapur sowie die BRIC-Staaten (Brasilien, Indien, China, Russland) und Mexiko;
  • Länder der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
    - Mittelmeerpartnerländer, westliche Balkanstaaten, osteuropäische und zentralasiatische Staaten;
  • Entwicklungsländer
    - Afrika, die pazifischen und karibischen Staaten, Lateinamerika, Asien.

Für Horizont 2020 gibt es eine lange Liste an Drittstaaten, die bei Teilnahme automatisch förderfähig sind. Vereinfacht gilt folgende Grundregel: Partner aus Entwicklungsländern und Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik werden finanziell gefördert. Forschende aus Industrie- und Schwellenländern können zwar an Horizont 2020 teilnehmen, erhalten für die Beteiligung aber in der Regel keine finanzielle Förderung. Sie werden nur in Ausnahmenfällen gefördert, falls dies

  • in einem F&E-Kooperationsabkommen definiert ist;
  • im Rahmen einer Ausschreibung vorgesehen ist (expliziter Hinweis zur Förderfähigkeit einzelner Drittstaaten);
  • für den Projekterfolg notwendig ist (etwa herausragende Expertise, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen oder Daten, geografische Besonderheiten)

Ansonsten müssen Einrichtungen aus den Industrie- und Schwellenländern eigene finanzielle Ressourcen einbringen oder nationale Fördermittel ersuchen.