Anschubfinanzierung Horizont Europa (A-HEU)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt angehende Koordinatorinnen und Koordinatoren bei der Vorbereitung von Anträgen für die Cluster des zweiten Pfeilers von Horizont Europa.

Eine EU-Flagge flattert an einem Fahnenmast. Im Hintergrund ist der blaue, leicht bewölkte Himmel zu sehen.

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Zum Start von Horizont Europa – dem neunten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die die Beteiligung deutscher Forschungs- und Entwicklungsakteure an Horizont Europa unterstützt. Mit der Förderrichtlinie kann die Konsortialbildung und Vorbereitung für europäische Verbundforschung im zweiten Pfeiler von Horizont Europa unterstützt werden. Angehende Koordinatoren können bis zu zwölf Monate gefördert werden.

Die Förderrichtlinie will deutschen Forschungsakteuren die Chance eröffnen und Anreize dafür schaffen, ihre Arbeit in europäischen Verbünden weiterzuentwickeln. Dabei adressiert die Förderrichtlinie insbesondere die exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken. Die Förderrichtlinie unterstützt sie dabei, ihre europäischen Netzwerke auszubauen. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Zusammenarbeit in Europa. Eine optimale Vernetzung deutscher Forschender und ihrer Einrichtungen ist Grundlage für einen echten Binnenmarkt für Wissen als neuer Priorität für den Europäischen Forschungsraum.

Im Rahmen der Förderrichtlinie wird die Vorbereitung von EU-Projekten und die Forschungszusammenarbeit entlang der thematischen Cluster des zweiten Pfeilers von Horizont Europa gefördert. Die Cluster-Themen markieren zugleich die großen globalen Herausforderungen, die Europa gemeinsam bewältigen will: Sie reichen von Digitalisierung über Gesundheit bis zu Klima und Energie.

Die Richtlinie ist Teil des Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Die Europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum". Das Programm stärkt gemeinsame europäische Forschung und Innovation.

Die Förderbekanntmachung ist offen bis September 2023.

Die Förderrichtlinie – Das Wichtigste in Kürze

Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung deutsche Forschungseinrichtungen dabei, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster in der zweiten Säule "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" von Horizont Europa zu erstellen. Voraussetzung ist die geplante Übernahme der Koordination des angestrebten Verbundvorhabens in Horizont Europa.

Deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung von in der Regel maximal 50.000 Euro über maximal zwölf Monate beim Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen, wenn sie in koordinierender Funktion ein Konsortium etablieren und gemeinsam mit Forschungspartnern einen Antrag für Verbundvorhaben der zweiten Säule von Horizont Europa erarbeiten wollen. Auch die Vorbereitung von Anträgen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die der zweiten Säule thematisch zuzuordnen sind, ist inbegriffen.