Ulrike Pag ist EU-Forschungsreferentin an der Universität Bonn und berät dort seit vielen Jahren zum ERC. Die ersten Berührungspunkte zu EU geförderten Verbundprojekten sammelte sie als Wissenschaftlerin bereits im 5. Forschungsrahmenprogramm.
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Dr. Ulrike Pag ist EU-Forschungsreferentin an der Universität Bonn und berät dort seit vielen Jahren zum ERC. Die ersten Berührungspunkte zu EU geförderten Verbundprojekten sammelte sie als Wissenschaftlerin bereits im 5. Forschungsrahmenprogramm.
Was ist die erste Frage, die Sie üblicherweise bei der Beratung stellen?
Haben Sie schon mal an einem Webinar oder einer sonstigen Veranstaltung zum ERC teilgenommen oder sich nähere Informationen zum ERC angeschaut? Hiermit möchte ich herausfinden, bis zu welcher Detailtiefe ich bei meiner Beratung ausholen sollte, um die Antragstellenden so gezielt wie möglich beraten zu können. Bei Antragstellenden der Medizinischen Fakultät frage ich außerdem immer sofort nach, ob diese einen Medical Doctor oder einen PhD haben, weil erstere nicht automatisch antragsberechtigt sind.
Wie sind Sie zur Beratung europäischer Forschungsförderung gekommen?
Nach meiner ersten Postdoc-Zeit, die ich in Neuseeland verbracht habe, bin ich dem Ruf meines Doktorvaters zurück zur Uni Bonn gefolgt und habe eine Stelle in einem von ihm als Koordinator eingeworbenen EU-Verbundprojekt (FP5) übernommen. Hier war ich dann zum einen für die administrative Projektkoordination zuständig und zum anderen selbst als Workpackage Leader im Projekt tätig. Später war ich noch mal als Workpackage Leader in zwei weiteren EU-Verbundprojekten (FP6) tätig. Mein Interesse für EU-Projekte war geweckt, und als es eine Stellenausschreibung für eine Teilzeitstelle bei Euroconsult an der Uni Bonn gab, habe ich mich beworben und die Stelle bekommen. Ich habe dann einige Monate zum einen weiterhin im Labor als Postdoc gearbeitet, zum anderen aber als EU-Referentin Antragstellende zu EU-Projektanträgen beraten. Mit dem Angebot einer Vollzeitstelle bei Euroconsult bin ich komplett auf die beratende Seite gewechselt und seit dem Start des ERC (FP7) für die Beratung zur ERC-Antragstellung zuständig.
Wie unterstützen Sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der ERC-Antragstellung?
Antragstellende werden von Beginn an die Hand genommen und erhalten ein komplettes Informations- und Unterstützungsangebot, angepasst an den jeweiligen Erfahrungsstand und Bedarf. Ich lese alle Anträge gegen und gebe Feedback dazu. Erfolgreiche PIs erhalten 20 Prozent der Bewilligungssumme (direkte Kosten) als Forschungsbonus zur freien Verfügung (zum Beispiel auch für die Finanzierung größerer Geräte). Vorrangig beim ERC Advanced Grant wird - bei entsprechendem Wunsch - einer Lehrreduktion nach Möglichkeit entsprochen.
Welche Tipps würden Sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geben, die einen ERC-Antrag planen?
Die Planung sollte möglichst frühzeitig starten, um ausreichend Zeit für die Ausarbeitung eines wirklich guten Antrags zu haben. In aller Regel passieren dann doch immer wieder Dinge, die die zeitlichen Kapazitäten einschränken. Der Antrag sollte vor der Einreichung unbedingt von einer Expertin oder einem Experten für den Themenbereich gegengelesen werden, die beziehungsweise der die relevanten Aspekte wie Innovativität, high risk/high gain, Umsetzbarkeit, etc. valide einschätzen kann.
Was sind die größten Herausforderungen bei der ERC-Antragstellung?
Die Bedeutung von Part B1 wird immer wieder unterschätzt, weil es oft nur als eine Art Zusammenfassung von Part B2 betrachtet wird, die man am Schluss schnell zusammenstellen kann. Dabei wird aber übersehen, dass Part B2 überhaupt niemals gelesen wird, wenn Part B1 die Gutachtenden nicht überzeugt. Es ist eine große Herausforderung, Part B1 so zu schreiben, dass der Text sowohl Generalistinnen und Generalisten als auch Expertinnen und Experten überzeugt und das Interesse für Part B2 weckt. Eine weitere große Herausforderung ist die Erstellung eines plausiblen „risk management plans“.
Welchen Stellenwert haben ERC Grants in Ihrer Einrichtung?
ERC Grants haben einen sehr hohen Stellenwert, sie werden als herausragender Erfolgsfaktor gewertet.
Wir sind mitten im Rahmenprogramm Horizont Europa – Was würde Ihre Beratungsarbeit erleichtern?
Die Zahl der Plätze für die Interviewtrainings ist immer sehr rar – hier wäre es sehr hilfreich, wenn die Zahl der Plätze höher wäre, denn dieses Training ist extrem hilfreich für alle Antragstellenden.
Was ist der Unterschied zur nationalen Förderung in der Beratung?
Natürlich unterscheiden sich manche Anforderungen der jeweiligen Geldgeber im Detail (Fokus der jeweiligen Ausschreibung, Vorgaben des Templates, zeitliche Grenzen bezüglich der Promotion, etc.), aber die Unterstützung und die Beratung an sich bleiben doch sehr ähnlich. Ich war eine Zeitlang auch für die Beratung unter anderem für DFG-Emmy-Noether-Anträge zuständig, und ich sehe für individuelle Anträge keinen prinzipiellen Unterschied zwischen der Beratung zu nationaler und zur EU-Förderung.
Welchen Tipp würden Sie anderen EU-Referentinnen und -Referenten geben, die noch wenig Erfahrung mit den ERC Förderlinien haben?
Die Erfahrung kann sich erst nach dem Lesen vieler Anträge und vieler Evaluierungsberichte einstellen. Es sollte aber niemand lange zögern, sich mit Fragen an die Kolleginnen und Kollegen in der NKS ERC zu wenden. Es tauchen auch bei mir immer mal wieder Fragen auf, die ich nicht sicher beantworten kann, und dann frage ich immer sofort bei der NKS ERC nach. Es sollte auch keine falsche Scheu geben, bei anderen EU-Referentinnen und -Referenten anderer Universitäten nachzufragen, die vielleicht schon länger im Geschäft sind.
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