Zum 4. Juli hat COST umgesetzt, was aufgrund einer Ratsentscheidung für Horizont Europa bereits seit Anfang des Jahres gilt: 21 ungarische Institutionen sind bis auf Weiteres von der Teilnahme an COST-Aktionen ausgeschlossen.
Hintergrund der Maßnahme sind Verstöße Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Die Entscheidung ist eine Umsetzung der vertraglichen Verbindung zwischen COST und Horizont Europa: COST ist eine zwischenstaatliche Initiative, wird aber aus dem jeweiligen Forschungsrahmenprogramm finanziert.
Zwar ist Ungarn weiterhin Mitgliedstaat von COST, Teilnehmende mit aktiven Rollen in laufenden Aktionen müssen diese jedoch abgeben. Neubewerbungen für Management Committees oder Arbeitsgruppen aus dem Kreis der betreffenden Institutionen werden abgelehnt. Die Teilnahme an Aktivitäten von COST-Aktionen von Personen mit Zugehörigkeit zu den gelisteten Einrichtungen ist nicht mehr möglich und auch nicht erstattungsfähig. Auch dürfen keine COST-Aktivitäten an einer der betreffenden Einrichtungen in Ungarn stattfinden.
Betroffene COST-Aktionen, die nun Personen neu nominieren müssen, können sich bei Fragen an ihre jeweiligen Scientific Officer oder Administrative Officer bei der COST Administration wenden.