Forschungsbewertung mit Fokus auf das Projekt: Anträge werden weiterhin nach dem alleinigen Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz bewertet. Dabei werden in erster Linie bahnbrechender Charakter, Ambition und Durchführbarkeit des Forschungsprojekts bewertet. Gleichzeitig werden intellektuelle Fähigkeiten, Kreativität und Engagement des PI bewertet, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, inwieweit Antragstellende über die Exzellenz und das erforderliche wissenschaftliche Fachwissen verfügen, um das vorgeschlagene Projekt erfolgreich durchzuführen.
Kombination von CV und Track Record: Im Antrag werden CV und Track Record zusammengefasst (maximal 4 Seiten). Angefragt werden übliche biografische Informationen, eine Liste von bis zu zehn Forschungsleistungen, die belegen, wie das Wissen auf dem jeweiligen Gebiet erweitert wurde (Fokus auf Leistungen jüngeren Datums) sowie eine Liste ausgewählter Beispiele, die die bedeutende Anerkennung durch Fachkollegen und -kolleginnen demonstrieren (z. B. Preise). Eine kurze Erläuterung der Bedeutung der ausgewählten Ergebnisse und der Rolle des PI bei der Erstellung dieser, kann beigefügt werden.
Antragstellende können auch Informationen zu Unterbrechungen der wissenschaftlichen Laufbahn, ungewöhnlichen Karrierewegen sowie besonders bemerkenswerten Beiträgen für die Forschungsgemeinschaft angeben. Diese Angaben werden an sich nicht bewertet, sind aber wichtig, um den Panels einen Kontext zu ermöglichen.
Bewertungsverfahren von Stufe 1 zu Stufe 2: Bei den Starting Grants, Consolidator Grants und Advanced Grants werden maximal 44 Anträge pro Panel für die zweite Stufe der Begutachtung zugelassen. In der ersten Stufe wird bei Anträgen mit der Note „A“ unterschieden zwischen „A invited“ (zugelassen für Stufe 2) und „A not invited“ (nicht zugelassen für Stufe 2). A-Anträge, die nicht in die zweite Stufe eingeladen werden, können bei der nächsten Ausschreibung erneut eingereicht werden.
Pauschalfinanzierung bei Advanced Grants: 2024 werden die Advanced Grants als einmaliger Pauschalbeitrag für das gesamte Projekt gewährt. Die Zahlung des Pauschalbetrags erfolgt auf der Basis der durchgeführten und berichteten Arbeiten, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für das Projekt oder dem erfolgreichen Ergebnis der Projektaktivitäten. Beantragtes Additional Funding wird in den Pauschalbetrag eingerechnet. Die Portabilität des ERC Grants bleibt erhalten.
Diese Informationen gelten vorbehaltlich der formellen Annahme des ERC-Arbeitsprogramms 2024. Änderungen sind möglich. Die Annahme und anschließende Veröffentlichung des Arbeitsprogramms ist für Juli geplant.
Die Pressemitteilung mit weiteren Details kann hier eingesehen werden.