Assoziierung von Neuseeland abgeschlossen
Das Abkommen ermöglicht Neuseeland die Teilnahme an der Säule 2 von Horizont Europa zu den gleichen Bedingungen, die auch für die europäischen Mitgliedstaaten gelten.
Das Abkommen ermöglicht Neuseeland die Teilnahme an der Säule 2 von Horizont Europa zu den gleichen Bedingungen, die auch für die europäischen Mitgliedstaaten gelten.
Die Europäische Union und Neuseeland haben am 9. Juli 2023 das Assoziierungsabkommen über die Beteiligung Neuseelands an Horizont Europa unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht Neuseeland die Teilnahme an der Säule II von Horizont Europa zu den gleichen Bedingungen, die auch für die europäischen Mitgliedstaaten gelten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Bereits am 17. Februar 2023 wurde mit Neuseeland eine Übergangsvereinbarung getroffen. Seither konnten sich neuseeländische Einrichtungen an Anträgen der Säule II von Horizont Europa als Partner beteiligen; eine Förderung wird gewährt, sofern der Vertragsschluss nach dem 9. Juli 2023 (dem Abschluss der Assoziierungsverhandlungen) liegt.
Dies ist die erste Assoziierung mit einem Land, das nicht in geografischer Nähe zu Europa liegt. Darüber hinaus befindet sich die Europäische Kommission aktuell mit Kanada, Japan und Südkorea in Assoziierungsverhandlungen. Eine Übersicht über den jeweiligen Stand der Assoziierungen zu Horizont Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Das neuseeländische Modell der Vollkostenfinanzierung bedeutet, dass die Finanzierung von Gemeinkosten bei Forschungsstipendien anders gehandhabt wird als bei europäischer Förderung. Für Partner aus Neuseeland gibt es daher ein von der Regierung aufgelegtes Programm zur Aufstockung der Gemeinkosten. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite des neuseeländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE).