Am 4. Dezember 2023 wurden die letzten rechtlichen Hürden für die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zur Horizont Europa aus dem Weg geschafft. Die Assoziierung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, so dass ab diesem Zeitpunkt britische Einrichtungen in den Horizont-Europa-Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert werden.
Die Europäische Kommission und die britische Regierung haben sich bereits im September 2023 über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation geeinigt. Das Abkommen gilt für das gesamte Rahmenprogramm mit Ausnahme des Europäischen Innovationsfonds EIC. Ab 2024 werden britische Einrichtungen in den Horizont-Europa-Ausschreibungen als Teilnehmer aus einem assoziierten Land von der EU gefördert. Sie sind damit Einrichtungen aus der EU praktisch gleichgestellt. Der Status der britischen Einrichtungen richtet sich dabei nach dem Jahr des jeweiligen "call identifiers" des Arbeitsprogramms 2023 - 2024:
- Für alle Ausschreibungen mit "call identifier" 2023 werden britische Einrichtungen weiterhin zunächst als "beneficiary" in den Antrag aufgenommen. In der Vertragsvorbereitungsphase wird ihr Status dann wie bisher in "associated partner" geändert. Die Förderung für diese Projekte erhalten britische Einrichtungen weiterhin über die Garantie der britischen Regierung. Dies gilt auch dann, wenn das Fristende für die Ausschreibung in 2024 liegt.
- Für alle Ausschreibungen mit "call identifier" 2024 nehmen britische Einrichtungen als "beneficiary" aus einem assoziierten Land teil und werden von der EU gefördert. Dies gilt ebenfalls unabhängig von der Ausschreibungsfrist. Beispiel: In den 2024 ERC Synergy mit Ausschreibungsfrist November 2023 nehmen Einrichtung aus dem Vereinigten Königreich als "beneficiary" aus einem assoziierten Land mit EU-Förderung teil.
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