Europäische Charta für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen überarbeitet

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Charta für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Charta für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen veröffentlicht. Die erstmals im Jahr 2015 veröffentlichte und nun aktualisierte Charta enthält rechtlich nicht bindende Grundsätze und Leitlinien, die Forschungsinfrastrukturen bei der Festlegung ihrer Zugangsrichtlinien berücksichtigen können. Die Überarbeitung der Charta ist ein zentraler Meilenstein der ERA Policy Agenda (2022–2024) für Forschungsinfrastrukturen im Europäischen Forschungsraum (EFR).

Die Neufassung der Charta setzt sich weiterhin für eine offene Wissenschaft ein. Dazu betont sie das Prinzip der (globalen) Offenheit von Forschungsinfrastrukturen unter Einhaltung der sogenannten FAIR-Prinzipien und versucht damit Forschungsdaten und -ergebnisse allgemein zugänglicher und reproduzierbarer zu machen. Zugleich verweist die Charta in ihrer neuen Fassung auf die Möglichkeit, Zugangsbeschränkungen auszusprechen, wenn dies zur wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Sicherheit und zur strategischen Autonomie Europas beiträgt. Um der zunehmenden Bedeutung von technologischem Transfer aus Wissenschaft in Richtung marktnahen Innovationen Rechnung zu tragen, nimmt sie insbesondere Nutzerinnen und Nutzer aus Industrie und von kleinen und mittleren Unternehmen stärker in den Blick. Im Sinne der finanziellen Nachhaltigkeit von Forschungsinfrastrukturen sollten Nutzerinnen und Nutzer über Zugangsgebühren angemessen an den Kosten der Forschungsinfrastrukturen beteiligt werden.

Europäische Charta für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen