Im Zuge des Bestrebens der Europäischen Kommission, die Projektdurchführung zu vereinfachen ("Simplification") wird die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig einen organisationsweiten einheitlichen Personalkostensatz (unit costs for personnel costs) für die eigene Einrichtung festzulegen. Damit soll Zuwendungsempfängern eine einfachere und weniger fehleranfällige Methode zur Abrechnung von Personalkosten in Horizont-Europa- und Euratom-Projekten bereitgestellt werden, als Alternative zur Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten.
Mit der neuen Methode wird ein einziger Tagessatz für die Organisation im Voraus vereinbart. Grundlage der Kalkulation des Tagessatzes sind die Personalkosten aller Beschäftigen einer Einrichtung (über alle Personalgruppen hinweg) und den entsprechenden Vollzeitäquivalenten. Ein indikativer Tagessatz kann bereit jetzt über den "Wizard" berechnet werden.
Der festgelegte Tagessatz gilt nach dessen Bestätigung durch die Europäische Kommission für alle Personen, deren Personalkosten über ein Horizont-Europa-Projekt abgerechnet werden. Im Zuge der Antragstellung neuer Projekte wird dieser für die Budgetkalkulation verwendet und im Fördervertrag für die Einrichtung für die Laufzeit der Projekte fixiert.
Die Berichterstattung der Personalkosten wird vereinfacht, da sie dadurch auf die Anzahl der geleisteten Tage beschränkt ist.
Die Verwendung des organisationsweiten Personaltagessatzes ist freiwillig. Es besteht auch die einmalige Möglichkeit, wieder zur Abrechnung von tatsächlich angefallenen Personalkosten zurückzukehren, sollte sich die Abrechnung über den organisationsweiten Personaltagessatz als unpraktikabel erweisen.
Weitere Informationen zu der neuen Methode sind, solange die angekündigten Leitfäden noch nicht veröffentlicht wurden, in der Entscheidung zur Einführung der organisationsweiten Personalkostentagessätze nachzulesen.
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