Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2023 des Europäischen Rechnungshofs (EuRH)

Am 10. Oktober 2024 wurde vom Europäischen Rechnungshof der Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2023 veröffentlicht. In dem Bericht werden unter anderem die Personalkosten in Horizont 2020 und Horizont Europa als Hauptfehlerquelle identifiziert.

Am 10. Oktober 2024 wurde vom Europäischen Rechnungshof der Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2023 veröffentlicht. Die Rubrik "Binnenmarkt, Innovation und Digitales", unter welche die Rahmenprogramme Horizont 2020 und Horizont Europa fallen, machen mit 25,3 Milliarden Euro 13,2 Prozent der aus dem EU-Haushalt getätigten Ausgaben für das Jahr 2023 aus.

In dem Bericht werden unter anderem die Personalkosten in Horizont 2020 und Horizont Europa als die Hauptfehlerquelle identifiziert.

Im Rahmen des Jahresberichts wurden 90 Vorgänge aus Horizont 2020 und 7 Vorgänge aus Horizont Europa geprüft. Horizont Europa macht im Jahresbericht nur einen vergleichsweise kleinen Teil der geprüften Vorgänge aus, da es sich bei den meisten Horizont-Europa-Zahlungen um Vorfinanzierungen handelte.

Von den 97 geprüften Vorgängen in Horizont 2020 und Horizont Europa wiesen 30 Vorgänge quantifizierbare Fehler auf. Davon wiederum hatten 22 Vorgänge Fehler in der Personalkostenabrechnung.

Diese Fehler resultieren vorwiegend aus der Vorschrift in Horizont 2020, dass der jährliche Stundensatz des letzten abgeschlossenen Haushaltsjahrs zu verwenden ist. Statt des Haushaltsjahres wurden Stundensätze entweder für die gesamte Berichtsperiode oder aber nur für einzelne Monate berechnet. Weitere Fehlerquellen bei der Personalkostenberechnung waren die Einberechnung nicht förderfähiger Kosten, wie zum Beispiel Elterngeld.

Auch wenn für Horizont Europa nicht viele zu prüfende Vorgänge vorlagen, so gibt der EuRH an, dass die Zugrundelegung von Tagessätzen zur Berechnung von Personalkosten und die dazu gehörenden Leitlinien aufgrund von verschiedenen Optionen zur Verwirrung bei der Personalkostenberechnung beitragen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es auch in Zukunft zu erhöhten Fehlerquoten im Personalkostenbereich im Rahmen von Horizont Europa kommen kann.

Der EuRH empfiehlt der Europäischen Kommission, durch weitere Sensibilisierungsmaßnahmen für eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Tagessätze durch die Begünstigten zu sorgen, um derartige Fehler in Zukunft zu vermeiden. Darum sollen die im Model Grant Agreement enthaltenen Vorschriften und Methoden zur Berechnung der Tagessätze für die Personalkosten weiter präzisiert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird bis Mitte 2025 empfohlen.