Erläuterungen zum Horizontal Ceiling bei der Abrechnung von Personalkosten in Horizont Europa

In der vollständigen kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement) für Horizont Europa vom 1. Mai 2024 wurde unter anderem eine zusätzliche Erläuterung für das sogenannte "Horizontal Ceiling" eingefügt.

In der vollständigen kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement) für Horizont Europa vom 1. Mai 2024 wurde unter anderem eine zusätzliche Erläuterung für das sogenannte "Horizontal Ceiling" eingefügt. Das Horizontal Ceiling kommt insbesondere bei der Abrechnung von tatsächlichen Kosten in der Personkostenkategorie "A.1 Beschäftigte" (Employees) zum Tragen.

Das Horizontal Ceiling legt fest, dass für eine Person, deren Arbeitszeit in mehreren EU-Projekten (EU Grants) abgerechnet wird, pro Kalenderjahr maximal 215 Tagesäquivalente geltend gemacht werden dürfen. Für Personen, die mit einem Teilzeit-Arbeitsvertrag angestellt sind, gilt dies entsprechend pro rata. Das Horizontal Ceiling ist auch dann einzuhalten, wenn der Tagessatz basierend auf der Berichtsperiode berechnet wird.

Die Kappungsgrenze dient dazu, Doppelförderung über EU Grants hinweg zu verhindern. Entsprechend ist diese nicht zu berücksichtigen, wenn Personalkosten einer Person ausschließlich in einem EU Grant abgerechnet werden.

Bis dato gab es widersprüchliche Informationen der Europäischen Kommission zu der Frage, ob das Horizontal Ceiling ebenfalls berücksichtigt werden muss, wenn Personalkosten ausschließlich in einem EU-Projekt abgerechnet werden.

In der Vergangenheit gab es vom Research Enquiry Service widersprüchliche Antworten hierzu, selbst nachdem die neuste Version des Annotated Model Grant Agreements (AGA) im Mai 2024 veröffentlicht wurde.

Mitte Oktober 2024 hat die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen vom Research Enquiry Service eine Antwort erhalten, in der eindeutig darauf verwiesen wird, dass das Horizontal Ceiling nur für die Abrechnung über mehrere EU Grants hinweg zu berücksichtigen ist und nicht gilt, wenn Personalkosten einer Person nur in einem EU Grant abgerechnet werden.

Dies würde darüber hinaus Ende Oktober zusätzlich in einem Treffen mit der Generaldirektion Forschung bestätigt.

Entsprechend wurden die veröffentlichten Antworten des Research Enquiry Service (RES) auf der Webseite der NKS Recht und Finanzen aktualisiert.

Im Abschnitt 5., Personalkosten, ist unter 5.21 sowohl die Frage zum Horizontal Ceiling neu hinzugefügt worden als auch ergänzend unter 5.20 eine Antwort des RES zur Definition von "EU Grant".

Gleichzeitig wurden zwei frühere Antworten des RES zu Kappungsgrenzen vorläufig herausgenommen, da diese noch die veralteten Informationen zum Horizontal Ceiling beinhalteten.  

Aktuell ist nicht bekannt, ob die weitere Präzisierung zum Horizontal Ceiling zukünftig in einer neuen Version des Annotated Model Grant Agreements oder aber als häufig gestellte Frage bei den FAQ im Funding & Tenders Portal veröffentlicht wird.

Veröffentlichte Antworten des RES

Die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen wird in der nächsten Online-Veranstaltung zur Kostenabrechnung in Horizont Europa am 10. Dezember unter anderem die Personalkostenabrechnung insgesamt und die Aktualisierung zum Horizontal Ceiling ausführlicher erläutern.

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