Um die Komplexität und Fehleranfälligkeit von bisherigen Projektabrechnungen zu adressieren, hatte die Europäische Kommission einen Pauschalfinanzierungsansatz entwickelt, der die Verpflichtungen in Bezug auf Ist-Kosten-Berichte, Arbeitszeitnachweise und finanzielle Ex-post-Prüfungen aufhebt. Seit 2018 sind erste (Pilot-)Ausschreibungen für Pauschalfinanzierungen innerhalb von Horizont 2020 gestartet worden. Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2021 eine Auswertung des Piloten veröffentlicht. Auf Basis der Ergebnisse plant die Kommission eine breitere Anwendung von Pauschalbeträgen in Horizont Europa und wird weitere Informationen und Anleitungen für Antragsteller bereitstellen.