Call-Öffnung: 10.04.2024
Frist: 11.09.2024
Budget pro Projekt: 8 Millionen Euro
Geförderte Projekte: 50
Mit der Einrichtung von EFR-Lehrstühlen werden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen aus förderfähigen Ländern bei der Gewinnung und Aufrechterhaltung von hochqualifiziertem Personal unter der Leitung einer herausragenden Forscherin oder eines herausragenden Forschers (EFR-Lehrstuhlinhaberin oder EFR-Lehrstuhlinhaber) unterstützt. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist die Teilnahme als Koordinator auf Einrichtungen mit Sitz in den Widening-Ländern beschränkt. Die koordinierende Einrichtung bewirbt sich zusammen mit dem oder der künftigen Inhaber oder Inhaberin des EFR-Lehrstuhls, bei dem es sich um eine herausragende Forscherin oder einen herausragenden Forscher in einem wissenschaftlichen Bereich handeln muss. Die Zusammensetzung, die Höhe der Vergütung und der Zeitplan für die Durchführung des Forschungsteams des EFR-Lehrstuhls sind vom Antragsteller darzulegen. Des Weiteren müssen die Teammitglieder im Rahmen eines offenen, transparenten und leistungsorientierten Einstellungsverfahrens ernannt werden, wobei nicht mehr als 50 Prozent der Teammitglieder in einer früheren vertraglichen Beziehung zur koordinierenden Einrichtung stehen dürfen. Die Förderung pro EFR-Lehrstuhl liegt bei 1,5 bis 2,5 Millionen Euro und die Förderung hat eine voraussichtliche Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Weitere Informationen können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden.