In dieser Veranstaltung informiert die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen über rechtliche und finanzielle Regelungen in Horizont Europa. In der ganztägigen Veranstaltung wird ein breiter Überblick vermittelt und durch kleine Anwendungsbeispiele und Übungen gefestigt.
Im ersten Teil der Veranstaltung gehen wir auf die rechtlichen und vertraglichen Aspekte der Horizont-Europa-Projekte ein. Wir stellen das Grant Agreement und den Konsortialvertrag vor und erläutern, was bei der Zusammenstellung des Konsortiums beachtet werden muss und wie Teilnehmende, beispielsweise Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen, einbezogen werden können.
Im zweiten Teil werden die unterschiedlichen Kostenkategorien sowie deren Besonderheiten in der Projektabrechnung behandelt. Neben der Abrechenbarkeit von Personalkosten werden auch Anschaffungskosten für Reisen, Geräte sowie sonstige Güter und Dienstleistungen und Unteraufträge erläutert. Außerdem gehen wir auf die Beantragung von Lump-Sum-Projekten. Hier gibt es einige Unterschiede zu beachten, für die wir Sie sensibilisieren werden.
Es wird die Gelegenheit geben Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Darüber hinaus wird das neue Wissen in Übungen vertieft.
Vorläufige Agenda
Bitte beachten Sie, dass im Seminar nur auf die grundsätzlichen Regelungen von Horizont Europa eingegangen wird. Spezifische Regelungen, die beispielsweise für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC) oder Partnerschaftsinstrumente gelten, können hiervon abweichen und sind nicht Bestandteil des Seminars.
Zielgruppe: Besonders hilfreich ist die Veranstaltung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich mit folgenden Themen befassen:
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die selbst Antragstellende zu rechtlichen und finanziellen Fragen beraten;
- Personen, die mit der Verwaltung, unter anderem mit Abrechnungen oder dem Management von Europäischen Forschungsprojekten befasst sind.
Die Veranstaltung ist gebührenfrei und offen für Teilnehmende aus ganz Deutschland. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Anmeldung über die TU Hamburg ist daher bis zum 31. Januar 2024 erforderlich. Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular an die Technische Universität Hamburg.