FAQ
Die am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung erleichtern Ihnen den Einstieg in das Thema Frauen in die EU-Forschung.
Die am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung erleichtern Ihnen den Einstieg in das Thema Frauen in die EU-Forschung.
Die Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung (FiF) berät Wissenschaftlerinnen in Deutschland zum jeweiligen EU-Forschungsrahmenprogramm als zentralem Fördertopf der EU für Forschung und Innovation. Aufgabe und Ziel von FiF ist es, die Beteiligungschancen und die tatsächliche Beteiligung von Frauen daran zu fördern. Unsere Angebote beziehen sich auf das jeweils laufende Forschungsrahmenprogramm, aktuell Horizont Europa.
Ja. FiF besucht auf Einladung bundesweit Universitäten und Forschungszentren, um Wissenschaftlerinnen über Horizont Europa, Beteiligungsmöglichkeiten und Chancengerechtigkeit in der EU-geförderten Forschung zu informieren. Umfang, genaue Ausrichtung und Details werden individuell vereinbart. In der Regel entsteht der Kontakt über das EU- oder Drittmittelreferat oder die Gleichstellungsbeauftragte; eine Kooperation beider Stellen bieten sich für eine Veranstaltung an. Auch für Mentoring-Netzwerke und im Rahmen einschlägiger Veranstaltungsreihen kann FiF Beiträge leisten. Sprechen Sie uns an!
Nein. Die Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung ist ausschließlich beratend und informierend tätig und vergibt selbst keine Gelder.
Ihre Forschung kann durchaus in Rahmen eines Horizont-Europa-Projektes (mit-)finanziert werden. Die Antragstellung erfolgt dabei in der Regel nicht von einzelnen Forschenden, sondern von einem Verbund von Einrichtungen: einem Konsortium, das sich auf eine offene Ausschreibung bewirbt. An Ihrer Institution sollte es einen EU-Referenten oder eine EU-Referentin geben, der oder die Sie auf laufende Vorbereitungen zur Antragstellungen oder thematisch passende Ausschreibungen im Horizont Europa hinweisen kann.
Anträge von einzelnen Forschenden gibt es beim European Research Council (ERC) und bei den Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen. Wenn Sie Interesse an diesen beiden Fördermaßnahmen haben, wenden Sie sich ebenfalls zunächst Ihre oder Ihren EU-Referentin oder EU-Referenten.
Mit "Gender" wird im Deutschen das "soziale Geschlecht" beschrieben, zur Unterscheidung vom biologischen. Gemeint ist damit, dass durch sozio-ökonomische und kulturelle Muster Frauen und Männern häufig unterschiedliche Rollen, Erwartungen, Möglichkeiten und Bedürfnisse zugeschrieben werden. Dies geschieht im Unterschied zur rein biologischen Verschiedenheit (im Englischen mit "sex" bezeichnet).
ist eine Strategie, die bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die Berücksichtigung möglicher Unterschiede in den Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig vorsieht. Grund dafür ist, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt und stets die Möglichkeit besteht, dass eine Maßnahme unterschiedliche Auswirkungen auf Männern und Frauen haben kann. Ziel des Gender Mainstreaming ist die Herstellung echter Chancengerechtigkeit.
Mehr zu Gender und Chancengleichheit in Horizont Europa.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Unter Horizont Europa entsprechen die Förderthemen nicht einzelnen Fachbereichen wie "Gender Studies" oder "Biologie". Stattdessen werden viele Ausschreibungen zielgerichtet und orientiert an festgelegten gesellschaftlichen Missionen veröffentlicht. Im Bereich "Stärkung des Europäischen Forschungsraums" gibt es vereinzelte Ausschreibungen mit genderrelevanten Bezügen. Ausschreibungen mit Fragestellungen zu Genderthemen finden sich im gesamten Programm Horizont Europa.
Daneben ist Gender ein Querschnittsthema in Horizont Europa. Das bedeutet, es wird flächendeckend in allen Ausschreibungen erwartet, dass etwaige Genderaspekte benannt und berücksichtigt werden.
Für die EU Forschungsanträge zu begutachten bietet viele Vorteile. Vor allem lernen Sie die Regularien und Prozedere der EU für die Vergabe von Fördermitteln aus erster Hand kennen. Dies sind wertvolle Kenntnisse, die Ihnen auch für mögliche eigene Anträge in Zukunft nützen können. Viele ehemalige Expertinnen sagen, dass sie über die Begutachtung den Einstieg in die EU-Forschung bekommen haben. Zudem berichten viele Gutachterinnen, dass das Kennenlernen von Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Ländern eine Bereicherung für sie war. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite für (potenzielle) Gutachterinnen.
Es gibt keine "harten" Kriterien wie etwa eine Professur; je nach Bereich sind sogar viele nicht-promovierte Expertinnen und Experten, beispielsweise aus der Industrie, in der Datenbank registriert. Wichtig ist, dass Sie auf einem oder mehreren Gebieten ausgewiesene Expertise besitzen. Dies sollten Sie vor allem anhand der Schlagworte kenntlich machen, die ihnen bei der Registrierung zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Gutachterinnen.
Nein. Die Fördergelder unter Horizont Europa stehen prinzipiell Antragstellenden unabhängig vom Geschlecht gleichermaßen offen und werden nach den Kriterien wissenschaftlicher Exzellenz vergeben. Die Steigerung der weiblichen Beteiligung ist aber nach wie vor ein Ziel.
Einzige Ausnahme: Speziell an Frauen gerichtete Förderung findet sich im aktuellen Arbeitsprogramm (Teil 10) zum EIE (European Innovation Ecosystems) und im Arbeitsprogramm zum EIC (European Innovation Council):
Bezüglich Wiedereinstieg nach einer Familienpause gelten gemäß der Nichtdiskriminierung in der EU-Politik keine Altersgrenzen, so dass zum Beispiel Bewerberinnen mit Auszeiten durch Kinder aufgrund dessen nicht ausgeschlossen werden können. Zugleich gibt es keinerlei Ausgleich für Familienpausen; Ausnahme hier: Bei den Starting Grants und den Consolidator Grants des ERC, wo neben der Exzellenz das Zeitfenster nach der Promotion entscheidend ist, werden jeder Bewerberin für jedes vor oder nach der Promotion geborene Kind pauschal 18 Monate "gutgeschrieben".
Ja! Die Nationalität einer Antragstellerin spielt keine Rolle. Zu beachten sind hingegen die jeweils definierten Mindestvoraussetzungen, zum Beispiel zur Anzahl von Einrichtungen eines Konsortiums (in der Regel mindestens drei aus drei Staaten), geforderte Typen von Partnereinrichtungen (zum Beispiel KMU-Beteiligung) oder Bedingungen an den Standort des Projekts (beispielsweise müssen Projekte von Grantees des ERC in einem europäischen Mitglieds- oder einem zu Horizont Europa assoziierten Staat durchgeführt werden).