Häufig gestellte Fragen
Zusätzlich zu den Informationen der Förderbekanntmachung sind hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst.
Zusätzlich zu den Informationen der Förderbekanntmachung sind hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst.
Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Vorhaben. Dieses ist individuell anzugeben beziehungsweise kann in der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festgelegt werden. Der Projektstart kann erst nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass Auswahlverfahren und Bewilligung drei bis vier Monate in Anspruch nehmen können.
Beachten Sie dabei auch, dass Vorhaben in der Regel nur bis zum Monat der Antragseinreichung für Horizont Europa gefördert werden können.
Nach Antragseingang wird der Antragsteller in der Regel innerhalb von sechs Wochen über die Auswahlentscheidung informiert. Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung wird im Anschluss der Antrag geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt zum DLR Projektträger auf.
In der Vorhabenbeschreibung ist eine Arbeitsplanung und vorhabenbezogene Ressourcenplanung vorzunehmen. Sie muss die im Finanzplan beantragten Ausgaben und Kosten erklären und begründen. Für die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation sind die Berechnungsgrundlagen und Mengenansätze anzugeben und zu erläutern.
In den Finanzierungsplänen können grundsätzlich nur vorhabenbezogene Ausgaben angesetzt werden, die innerhalb der vorgesehenen Laufzeit des Vorhabens verursacht werden. Bitte beachten Sie hier die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) geben weitere detaillierte Handreichungen zum Erstellen des Finanzierungsplans], die weitere detaillierte Handreichungen zum Erstellen des Finanzierungsplans geben.
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher Seite gilt: Die An- und Abreisekosten und -Ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland, sowie die Aufenthaltsausgaben / -kosten werden gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung beziehungsweise des Unternehmens übernommen.
Für die Förderung von Aufenthalten von Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftlern und Expertinnen und Experten von ausländischer Seite gilt: Die An- und Abreisekosten und -Ausgaben (bei Flugtickets: Economy Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag beziehungsweise 2.300 Euro pro Monat und für einzelne Tage des Folgemonats mit 77 Euro bezuschusst. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
Des Weiteren werden für Projektpartner auch die Ausgaben und Kosten für projektbedingte Reisen in Deutschland gefördert.
Neben dem Zweck der Reise sind Kosten oder Ausgaben für Reisen so konkret wie möglich zu kalkulieren. Geben Sie dazu Reiseziel, Zahl der Reisenden und wenn zutreffend Dauer des Aufenthalts an. Bitte beachten Sie in easy-Online die unterschiedlichen Ausgaben- und Kostenpositionen und unterscheiden Sie Reisen von Personal der antragstellenden Einrichtungen und Reisen Externer.
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben beziehungsweise Kosten übernommen werden: Bezuschusst werden zum Beispiel die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Bei der Bewirtung ist zu beachten, dass die Obergrenze von in der Regel 40 Euro netto pro Person und Tag bei ganztägigen Veranstaltungen nicht überschritten werden darf. Netto-Orientierungswerte für Mittagessen liegen in der Regel bei 15 Euro pro Person am Tag, bei Abendessen 25 Euro pro Person am Tag (einschließlich Getränke). In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vergleiche Buchstabe b beziehungsweise die Antwort zur vorangegangenen Frage) gezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. Bitte machen Sie dazu möglichst präzise Angaben.
Der Berechnung von Personalausgaben bei Anträgen auf Ausgabenbasis legen Sie den aktuell gültigen Tarifvertrag zugrunde. Eventuell anstehende, noch nicht beschlossene Tarifsteigerungen können nicht berücksichtigt werden. Sind Mitarbeitende im Projekt bereits bekannt, reichen Sie nach Möglichkeit eine personenbezogene Gehaltsberechnung Ihrer Personalstelle mit ein. Ist das Personal noch nicht bekannt (N.N.-Personal), kalkulieren Sie bitte durchgängig auf Grundlage der Zahlen für Erfahrungsstufe 2. Jahressonderzahlungen dürfen bei Projekten im letzten Laufzeitjahr nur mitberechnet werden, wenn die Auszahlung innerhalb der Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis erfolgt. Dies ist regelmäßig bei einem Laufzeitende ab dem 31. Mai und später im Jahr der Fall.
KMU, die einen Antrag auf Kostenbasis mit pauschalierter Abrechnung stellen, kalkulieren die Personalkosten auf Stundenbasis. Bitte geben Sie dazu an, wie viele produktive Stunden Sie pro Monat angesetzt haben und wie viele Fehlzeiten Sie dabei berücksichtigt haben. Bitte teilen Sie auch mit, ob für das Projekt fest angestelltes Personal in Ansatz gebracht wird oder freie Mitarbeitende oder Personal mit Werk-, Dienstleistungs- oder Honorarverträgen eingesetzt werden. Wird die Geschäftsführung in dem Projekt mitarbeiten, geben Sie dies bitte auch an und ebenso, ob diese der Sozialversicherungspflicht in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung unterliegt. Zusätzlich ist bei Geschäftsführenden die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mitzuteilen. Diese ist erfahrungsgemäß höher als die der Normalbeschäftigten.
Laut Förderbekanntmachung sind grundsätzlich alle Ausgaben beziehungsweise Kosten, die zur Durchführung der Projekte notwendig sind, beantragbar. Aufträge an Dritte sind nur in begrenztem Umfang möglich. Zu erklären ist bei geplanten Aufträgen an Dritte unter anderem, welche Leistung in Auftrag gegeben werden soll und warum die Leistung nicht selbst erbracht wird. Zu beachten ist, dass in der Vorhabenbeschreibung inklusive der dazugehörigen vorhabenbezogenen Ressourcenplanung, die Teil des Antrags werden muss, der Bezug zu den Zielen der Förderbekanntmachung ("Verdichtung der Netzwerke im Europäischen Forschungsraum durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren") herzustellen ist.
Die Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung gehört auch zu den Kriterien der Bewertung, ebenso die Kompetenzen des Antragstellers für die Konsortialbildung, die Antragstellung und die spätere Koordination.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem DLR Projektträger auf, wenn Sie Aufträge an Dritte planen.
Untenstehend finden Sie die häufig nachgefragten Kosten- / Ausgabenarten und ihre Zuordnung zu den Positionen in easy-Online:
Personalausgaben werden bei AZK-Anträgen unter 0831 eingegeben; bei AZA-Anträgen werden vorhabenbezogene Ausgaben für wissenschaftliches Personal (in der Regel bis Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) / Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (Bund) (TVöD)) unter 0812 eingetragen, vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches Personal unter 0822.
Ja, wenn die Anträge nicht demselben Ziel und Thema gewidmet sind, verschiedene Anträge zur Einreichung auf europäischer Ebene vorbereitet werden und sich insbesondere die zu bildenden Konsortien unterscheiden, das heißt die beantragten Vorhaben sich klar voneinander unterscheiden lassen.
KMU haben die Erklärung zur Einstufung als KMU dem Antrag als Anlage beizufügen. Informationen zur Definition finden Sie im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
Die Förderung von KMU erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Nach der De-minimis-Verordnung darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro (im Straßentransportsektor 100.000 Euro) nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikel 2 der De-minimis-Verordnung zum Begriff "ein einziges Unternehmen" sind dabei zu berücksichtigen.
Beantragt ein KMU eine Förderung, wird in der Regel vom DLR Projektträger eine Wirtschaftsauskunft eingeholt. Eine vertiefte Bonitätsprüfung wird unter anderem dann vorgenommen, wenn der Bonitätsindex einen kritischen Wert aufweist.
Auch wenn sich die Eigenanteile der vom BMBF geförderten Vorhaben in einem Haushaltsjahr auf über 100.000 Euro kumulieren, müssen weitere Unterlagen zur Bonitätsprüfung eingereicht werden (siehe Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK), E 22 Bonität). Hierzu sind dann eine Auskunft der Hausbank, der Gesellschaftsvertrag / Satzung sowie die durch einen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater bestätigten Jahresabschlüsse der beiden letzten Wirtschaftsjahre einschließlich Lagebericht (soweit vorhanden) nötig; sollten noch keine Jahresabschlüsse vorliegen, ist hilfsweise eine von der Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin geprüfte betriebswirtschaftliche Auswertung einzureichen.
Bitte beachten Sie auch, dass bei pauschalierter Abrechnung im Sinne von Nummer 2.4 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF) 2017 als Arbeitsumfang die produktiven Stunden in der vorhabenbezogenen Ressourcenplanung / im Arbeitsplan anzugeben sind. Das wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Risiko des Antragstellers ist zur Notwendigkeit der Zuwendung knapp zu skizzieren.
Das Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Erstellung von konkreten EU-Forschungsanträgen für Verbundvorhaben in der zweiten Säule von Horizont Europa. Das heißt, dass die vorzubereitenden Anträge zu Ausschreibungen der thematischen Cluster von Horizont Europa eingereicht werden sollen.
Die Vorbereitung von Antragstellungen zu Ausschreibungen innerhalb der Europäischen Partnerschaften, die den thematischen Clustern der zweiten Säule von Horizont Europa zugeordnet sind, können auch gefördert werden. Eine Zuordnung der Partnerschaften zu den Clustern findet sich unter anderem in der Publikation "Horizon Europe – The next generation of European partnerships: contributing to a greener and more digital Europe".
Antragstellungen zu weiteren EU-Förderungen sind nicht förderfähig.
Für Fragen zu Horizont Europa und dem Arbeitsprogramm stehen die Nationalen Kontaktstellen zur Verfügung. Sie beraten, informieren über Horizont Europa und unterstützen den Prozess der Antragstellung mit ihrer Expertise.
Ja. Bitte sichten Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten sorgsam vor einer Antragstellung und entscheiden sich frühzeitig. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Antragstellung unter easy-online ist die Erklärung abzugeben, dass das Vorhaben nicht anderweitig mit Zuwendung oder Auftrag öffentlich finanziert ist oder wird.
Unter anderem unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Förderprogramm "Bridge2 ERA" diejenigen Forschungsakteure, die Beiträge zur Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum leisten.
Auch Fachhochschulen profitieren von gezielter BMBF-Förderung: Mit "FH-Europa" wird mit der Unterstützung der Antragstellung auch die Europäisierung der Forschung von Fachhochschulen gefördert.
Durch eine weitere Förderrichtlinie leistet das BMBF gezielte Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung.
Förderung gewährt wird auch durch Landesförderung, so zum Beispiel durch die Programme "Hessen Horizon" oder das Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.