Antragsverfahren
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge in dem einstufigen Antragsverfahren ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online erforderlich. Folgen Sie dort den Hinweisen und Erläuterungen.
Dem Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Nutzen Sie dafür die Hinweise zum Erstellen der Vorhabenbeschreibung. Die Vorhabenbeschreibung darf maximal zehn Seiten umfassen. Angaben zu den Zielen des Vorhabens, die Darstellung des geplanten Konsortiums sowie der Verwertungsplan können auf Englisch verfasst werden; eine Zusammenfassung sowie die Arbeits- und Ressourcenplanung sind zwingend auf Deutsch zu verfassen.
Die Beschreibung des Vorhabens sollte auf die Vorbereitung des EU-Projekts und die Konsortialbildung fokussiert sein.
Neben der Vorhabenbeschreibung sind weitere Anlagen nicht zwingend erforderlich.
Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben können nicht berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren
Für die Förderung stehen begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Nach drei Stichtagen jährlich durchlaufen die eingegangenen Anträge ein Prüfungs- und Auswahlverfahren. Die Stichtage sind:
- 31. Januar,
- 31. Mai,
- 30. September.
Neben der Prüfung der formalen Vollständigkeit und Zuwendungsfähigkeit werden die Anträge nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen und Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung;
- Relevanz und Neuartigkeit des Vorhabens und Passgenauigkeit mit dem Themenschwerpunkt in Horizont Europa;
- Bewertung des geplanten Konsortiums;
- Kompetenzen des Antragstellers für die Konsortialbildung, die Antragstellung und die spätere Koordination;
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.
Durch das Bewertungsverfahren erfolgt eine Priorisierung.
Über die Auswahl wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen Stichtag informiert. Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung wird im Anschluss der Antrag geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung beschieden.
Das gesamte Auswahl- und Bewilligungsverfahren kann bis zu vier Monate beanspruchen. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen bei der Wahl des Projektstarts.
Kann ein Antrag in vorliegender Form nicht gefördert werden, ist eine Wiedereinreichung zu einem späteren Stichtag möglich. Für die Wiedereinreichung eines Antrags ist das Zurückziehen des bereits eingereichten Antrags Voraussetzung.