Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für die Zuwendung gemäß dieser Förderrichtlinie sind deutsche Forschungseinrichtungen, Universitäten sowie kleine und mittlere Unternehmen, dem die Forschenden, die die Wissenschaftskommunikationsvorhaben verantworten, angehören.
Förderumfang und -dauer
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für eine Laufzeit von maximal 18 Monaten gewährt.
Bei der zeitlichen Planung der Vorhaben sind drei bis vier Monate Vorlauf für Auswahl und Bewilligung einzuplanen. Vorhaben dürfen gemäß Förderrichtlinie erst nach Bewilligung beginnen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Fördergegenstand und -voraussetzungen
Gegenstand der Förderung sind nicht-kommerzielle Vorhaben der Wissenschaftskommunikation, die die Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt neuen, nicht-wissenschaftsorientierten Zielgruppen in der Gesellschaft bekannt machen und hierüber mit der europäischen Öffentlichkeit einen Austausch über Forschungsergebnisse sowie wissenschaftliche Erkenntnismethoden und -prozesse herstellen. Es werden Bezugsprojekte mit Themen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt. Gefördert werden kann ein breites Spektrum von analogen oder digitalen Vermittlungs-, Informations- und Partizipationsformaten. Hierzu zählen unter anderem beteiligungsfördernde Wissensvermittlungsformate und niedrigschwellige bürgernahe Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind vor diesem Hintergrund:
- Originäre Forschungsvorhaben im Bereich Wissenschaftskommunikation;
- Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder -medien;
- Fachtagungen, die sich an ein Fachpublikum richten;
- Maßnahmen im Bereich universitäre Lehre und Technologietransfer;
- Werbe- und Marketingkampagnen.
Finanzierungsvorgaben
Es sind nur solche Ausgaben zuwendungsfähig, die für das Projektvorhaben zwingend notwendig sind. Es wird keine Projektpauschale gewährt. Die Förderrichtlinie sieht grundsätzlich folgende Positionen vor:
- Projektbezogene Ausgaben für studentisches und / oder wissenschaftliches Personal (bis zu TVöD EG 13) sowie Sachmittel;
- Projektbedingte Reise-, Transfer- und Unterbringungsausgaben der deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehungsweise Expertinnen und Experten;
- Ausgaben betreffend die Durchführung von projektbezogenen Veranstaltungen in Deutschland, etwa für die Bewirtung oder für die Anmietung von Räumlichkeiten, sowie projektbezogene Auftragsvergaben.
Es gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie sind im Formularschrank des Ministeriums abrufbar.