Destination 1: Verbesserter Zugang zu Exzellenz

Horizont Europa möchte die Beteiligung und den Erfolg der Widening-Länder an Forschungs- und Innovationsvorhaben erhöhen. Dafür werden Kooperationen auf verschiedenen Ebenen unterstützt und neue Exzellenzzentren geschaffen oder ausgebaut.

Eine Gruppe junger Männer und Frauen in einem Bürogebäude schlägt ihre Hände zu einem "High Five" zusammen.

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Teaming: Entwicklung von Exzellenzzentren

Ziel der "Teaming"-Maßnahmen ist die Schaffung neuer (oder die umfassende Aufwertung bestehender) Exzellenzzentren in den Widening-Ländern und -Regionen. Begleitet wird der Aufbau der Exzellenzzentren durch mindestens eine exzellente Partnereinrichtung aus einem innovationsstarken Land. Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Antrags ist, dass dem Vollantrag in Stufe 2 eine verbindliche Zusage für eine Zusatzfinanzierung in Höhe des beantragten Projektbudgets beiliegt. Diese Ergänzungsfinanzierung kann aus regionalen, nationalen oder europäischen Fördermitteln (Strukturfonds) erfolgen. In der Regel erfolgt die Entwicklung von Exzellenzzentren in enger Abstimmung zu den bestehenden nationalen oder regionalen Innovationsstrategien und leistet einen Beitrag zu ihrer Umsetzung.

  • Nächste Frist Stufe 1: 10. April 2025 (Stufe 2: 20. Januar 2026)
  • Budget je Projekt: 8 bis 15 Mio. Euro
  • Einreichungsverfahren: zweistufig
  • Deutsche Einrichtungen beteiligen sich als strategischer oder fortgeschrittener Partner.
Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbau eines Konsortiums unter dem Aufruf Teaming. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass ein Center of Excellence unter der Koordinierung einer Einrichtung aus Polen entstehen könnte. Mögliche denkbare Kooperationspartner wären Einrichtungen aus den Widening-Ländern Litauen und Lettland und den teilnahmeberechtigen Staaten Deutschland und Schweden.

Exemplarischer Aufbau: Teaming

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Twinning Bottom-Up und Twinning Green Deal: Partnerschaften von Forschungseinrichtungen

Die Calls "Twinning Bottom-Up" und "Twinning Green Deal" zielen darauf ab, die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Forschungseinrichtungen der Widening-Länder und führenden Partnern auf EU-Ebene zu verbessern. Die beiden Calls unterscheiden sich darin, dass der Twinning-Green-Deal-Aufruf sich auf mindestens eine der in der europäischen Green-Deal-Strategie aufgeführten Maßnahmen beziehen muss. Mögliche Themen wären nachhaltiger Verkehr, Industrie, Energie, ökologische Effizienz von Gebäuden, Natur- und Gesundheitsschutz sowie Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen. Jedes Konsortium muss mindestens eine Institution aus einem Widening-Land und mindestens zwei führende Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, können nur Einrichtungen in den Widening-Ländern das Projekt koordinieren. Gefördert werden Maßnahmen von Personalaustausch über kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet bis hin zur Organisation gemeinsamer Aktivitäten (etwa Summer Schools oder Workshops).

Im Zuge des Antrags ist ein Arbeitspaket und Plan zu erstellen, in dem die wissenschaftlichen Ziele, Aufgaben und Rollen der Partner aufgeführt sind.

  • Letzte Einreichfrist: 28. September 2023 (zur Ausschreibung: Twinning Bottom-Up / Twinning Green Deal)
  • Projektbudget: 0,8 bis 1,5 Mio. Euro
  • Dauer: bis zu drei Jahre
  • Deutsche Einrichtungen können als führende Partner beteiligt werden.
Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Twinning. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass unter der Koordination einer Einrichtung aus Polen ein Twinning Projekt entstehen könnte. Mögliche denkbare Kooperationspartner wären Einrichtungen aus den teilnahmeberechtigten Staaten Deutschland und Schweden.

Exemplarischer Aufbau: Twinning

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Excellence Hubs

Ziel des "Excellence Hub" ist es, nachhaltige und ortsbezogene Innovationsökosysteme ("place based ecosystems") in den Widening-Ländern durch konkrete Aktionspläne und gemeinsame Forschungs- und Innovationsstrategien zu initiieren. Im Gegensatz zu den Teaming-Projekten, die sich auf einzelne Begünstigte konzentrieren, handelt es sich bei dem Excellence Hub um einen multiplen Kooperationsansatz. Innovations-Ökosysteme in einem spezifischen, territorialen, das heißt regionalen oder lokalen Kontext agieren hier gemeinsam und profitieren von geografisch engen Verbindungen zwischen Akteuren. Dabei handelt es sich um miteinander kooperierende Unternehmen, Forschungseinrichtungen, staatliche Stellen und gesellschaftliche Akteure. Gemeinsam verkörpern sie das "quadruple helix principle" und erhöhen das Niveau der Innovationsexzellenz in ihrem regionalen oder nationalen Gefüge.

Das neu entstehende Excellence Hub muss dabei mindestens aus zwei verschiedenen "place based ecosystems" entstehen, welche aus mindestens zwei unterschiedlichen Widening-Ländern stammen müssen. Weitere Partner sind teilnahmeberechtigt, wenn ein spezifischer Wissenstransfer stattfindet, der entscheidend für den Aufbau des Excellence Hubs in den Widening-Ländern ist.

•    Letzte Einreichfrist: 7. März  2024 (zur Ausschreibung)
•    Projektbudget: 2 bis 6 Mio. Euro
•    Dauer: bis zu drei Jahre
•    Deutsche Einrichtungen können als führende Partner in begründeten Fällen beteiligt werden.

Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Excellence Hubs. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass ein Ortsbezogenes Innovationsökosystem verortet in Polen mit einem Ortsbezogenen Innovationsökosystem verortet in Lettland-Litauen ein Excellence-Hub bilden könnte. Diese stellen den geografischen Projektschwerpunkt dar. Mögliche denkbare zusätzliche Partner wären zum Beispiel Akteure aus den führenden Partnerländern Schweden und Deutschland.

Exemplarischer Aufbau: Excellence Hubs

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hop On Facility

"Hop-On" ermöglicht es Antragstellenden aus Widening-Ländern, sich an bereits ausgewählten Forschungs- und Innovationsprojekten (Research and Innovation Action, RIA) der Säule 2 und des EIC Pathfinder zu beteiligen, indem sie auf das laufende Projekt "aufspringen". Zu den Bedingungen zählt, dass das jeweilige Konsortium zustimmt und noch kein Widening-Partner beteiligt ist. Das bereits geförderte Projekt wird um ein relevantes Arbeitspaket für den neuen Partner ergänzt. Anträge mit Aktivitäten, die zum politischen Ziel des Übergangs zu einer grünen und digitalen Wirtschaft beitragen, werden dabei besonders berücksichtigt. Der Koordinator der RIA kann noch einmal 10 Prozent des Budgets für die zusätzlichen Aktivitäten als Koordinationspauschale für sich selbst beantragen.

Pathways to Synergies

Synergien zwischen Horizont Europa und den kohäsionspolitischen Programmen, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sind wichtig für die Steigerung der F&I-Leistung und zur Verringerung der Innovationskluft in Europa. Häufig entstehen Synergien eher zufällig und ohne strategische Ambitionen. hier greift der Aufruf "Pathways to Synergies". In der Ausschreibung werden vorgelagerte Synergien ("upstream synergies") und nachgelagerte Synergien ("downstream synergies") unterschieden. "Upstream synergies" ebnet den Weg zu mehr erfolgreichen Horizont-Europa-Anträgen. Dies geschieht durch die Aktivitäten in den Bereichen Personalentwicklung, Internationalisierung oder durch bessere Sichtbarkeit. Dem gegenüber stehen die "downstream synergies". Hier steht die Valorisierung und Übernahme von Horizont-Ergebnissen im Mittelpunkt. Die Projektbeteiligten bereiten sich darauf vor, bereits erzielte Ergebnisse zu Projektanträgen im Bereich der Strukturförderung weiterzuentwickeln. Durch die Unterstützung von Synergien soll der Wissenstransfer zwischen den Partnern beschleunigt und die Technologiereife von Innovationen erhöht werden.

  • Letzte Einreichfrist: 28. September 2023 (zur Ausschreibung)
  • Projektbudget: 0,5 bis 1,2 Mio. Euro
  • Konsortien bestehen aus mindestens drei Fokusregionen aus mindestens zwei Widening-Ländern. Deutsche Einrichtungen können beteiligt werden.

European Excellence Initiative (EEI): Capacity building to strengthen networks of higher education institutions and cooperation with surrounding ecosystems

Die Europäischen Exzellenzinitiative (EEI) fördert die integrierte und längerfristige Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, die gemeinsam zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen wollen. Diese Fortschritte sollen mit der institutionellen Umgestaltung und Modernisierung von Hochschuleinrichtungen und durch Pilotprojekte oder Fallstudien gelingen. Konsortien bestehen aus mindestens drei Partnern aus drei EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten, von denen einer in einem Widening-Land sein muss. Die Förderung ist thematisch eng verknüpft mit der einer ERASMUS+-Initiative zur Schaffung europäischer Hochschulallianzen. Erfolgreiche Projekte müssen darlegen, wie sie zur Erreichung der Ziele des Europäischen Forschungsraumes beitragen wollen.

  • Letzte Einreichfrist: 12. April 2023 (zur Ausschreibung)
  • Projektlaufzeit: bis zu fünf Jahre
  • Fördersumme: 2 bis 5 Mio. Euro pro Projekt
  • Deutsche Einrichtungen können als Partner beteiligt werden.