Fit in rechtlichen und finanziellen Fragen: Die Nationale Kontaktstelle für Recht und Finanzen (NKS RuF) ist für alle Einrichtungen in Deutschland kompetenter Lotse in allen Fragen rund um das Thema Administration von Projekten im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont Europa. Die NKS RuF bietet dazu abwechselnd online und als Präsenzformat aufgebaute Veranstaltungsreihen an. Fragen, die sich im Rahmen der Vorbereitung und der Durchführung eines Horizont-Europa-Projekts ergeben, werden hier detailliert besprochen. Während der Veranstaltungen teilen wir mit Ihnen Informationen, die wir von der Europäischen Kommission exklusiv aufgrund unserer Benennung als Nationale Kontaktstelle erhalten. Außerdem profitieren Sie von unserer jahrelangen Beratungsarbeit.
Bitte beachten Sie, dass im Seminar nur auf die grundsätzlichen Regelungen von Horizont Europa eingegangen wird. Spezifische Regelungen, die beispielsweise für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC) oder Partnerschaftsinstrumente gelten, können hiervon abweichen und sind nicht Bestandteil des Seminars.
Wenn Sie mit den Grundlagen von Horizont Europa und / oder den vorherigen Forschungsrahmenprogrammen vertraut sind, ist die Veranstaltungsreihe ein geeignetes Format, um Ihnen einen vertieften Überblick über rechtliche und finanzielle Fragen zu Horizont Europa zu geben.
Besonders hilfreich waren die Veranstaltungen in der Vergangenheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich mit folgenden Themen befassten:
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die selbst Antragstellende zu rechtlichen und finanziellen Fragen beraten;
- Personen, die mit der Verwaltung, unter anderem mit Abrechnungen oder dem Management von Europäischen Forschungsprojekten befasst sind;
- Beraterinnen und Berater, die sich mit Audits befassen.
Präsenzveranstaltung
Unsere Präsenzveranstaltungen finden in Bonn und Berlin statt. Sie sind eintägig und bieten sich besonders für all diejenigen an, denen der Austausch mit Gleichgesinnten und der persönliche Kontakt zur NKS Recht und Finanzen besonders wichtig sind. Folgende Inhalte werden abgedeckt.
Rechtliche Regelungen in Horizont Europa:
- Vertragliche Grundlagen;
- Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement);
- Beteiligungsvoraussetzungen und Teilnehmer im Projekt;
- Konsortialvertrag.
Finanzielle Regelungen in Horizont Europa:
- Fördergrundsätze;
- Zahlungsmodalitäten;
- Kostenarten;
- Direkte und indirekte Kosten;
- Besonderheiten bei Lump-Sum-Projekten;
- Berichtswesen;
- Audits.
Der Workshop wird von der Nationalen Kontaktstelle (NKS) Recht und Finanzen ausgerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NKS stehen Ihnen während des Workshops gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Modulare Online-Veranstaltungsreihe
Die Veranstaltungen der NKS Recht und Finanzen finden in Präsenz und Online statt. Alle Onlineveranstaltungen sind modular gegliedert. Der geplante Ablauf ist dem Kalendereintrag zu entnehmen.
Modul: Beteiligung, Teilnehmende am Projekt und Konsortialvertrag in Horizont Europa
Im Mittelpunkt steht die Frage, was während der Antragstellung bei der Zusammenstellung eines Konsortiums in Hinblick auf die Beteiligungsregeln beachtet werden muss und wie Teilnehmende einbezogen werden können.
Folgende Themen werden behandelt:
- Maßnahmenarten und Zielsetzung;
- Model Grant Agreement;
- Beteiligungsvoraussetzungen;
- Teilnehmende am Projekt;
- Assoziierung zum Programm;
- Konsortialvertrag.
Modul: Budgetplanung und Zahlungsmodalitäten für die Antragstellung
Eine sorgfältige Budgetplanung erleichtert die Durchführung eines Projekts erheblich und verhindert viele Probleme während der Projektlaufzeit. In diesem Modul geht es darum, Antragstellende und Personen aus der Projektadministration fit für die Budgetplanung in Horizont Europa zu machen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Fördergrundsätze;
- Förderquoten;
- Förderfähige und nicht förderfähige Kosten;
- Zahlungsmodalitäten;
- Budgetplanung und Kostenarten.
Modul: Geistiges Eigentum (IP) in Horizont Europa
In einem Forschungsprojekt erhalten die Projektteilnehmenden Einblick in sensible Daten der Projektpartner. Außerdem entsteht neues Wissen und Ergebnisse werden geschaffen. Die Europäische Kommission verpflichtet die Partner in den Konsortien zur weitestmöglichen Verwertung dieser Ergebnisse. All diese Aspekte fallen in den Bereich des geistigen Eigentums. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt ist es empfehlenswert, im Konsortium klare Regelungen diesbezüglich zu treffen. In diesem Modul werden die wichtigsten Begriffe und Regelungen aus diesem Themenfeld erläutert:
- Begriffsklärung (background, results etc.);
- Zugang, Verwertung und Schutz von geistigem Eigentum;
- Open Access.
Welche Alternativen bieten wir für "Einsteigerinnen und Einsteiger" und "Antragstellende"?
Wenn Sie sich kaum mit den Rahmenprogrammen auskennen oder an einem Überblick über verschiedene Facetten von Horizont Europa interessiert sind, können Sie Grundkenntnisse in anderen Veranstaltungen, wie "RP Start - Horizont Europa für Einsteigerinnen und Einsteiger" oder "RP Kompakt - Multiplikator/innenseminar zu Horizont Europa" (letzteres nur für Personen mit Multiplikatorfunktion), erwerben. Sollten Sie sich derzeit in der Vorbereitungsphase der Antragstellung in Horizont Europa befinden oder in absehbarer Zeit einen Antrag vorbereiten, ist die Seminarreihe "RP Aktiv - Horizont Europa für Antragstellende" für Sie geeignet.
Anmeldung und Teilnahmegebühr
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist am genannten Anmeldetermin üblicherweise ab ca. 9:00 Uhr möglich.
Die Anmeldung erfolgt online unter Datenverschlüsselung. Anmeldungen werden üblicherweise in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die technische Übermittlung der Anmeldung allein berechtigt noch nicht zur Teilnahme.
Online-Veranstaltungen werden kostenlos angeboten. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie einen Zugangscode für den Raum und ein Passwort, das Sie bitte für die Veranstaltung bereithalten.
Bei Präsenzveranstaltungen gelten zusätzliche Bedingungen. Nach erfolgreicher Anmeldung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung versendet. Bei den Präsenzformaten werden eine entsprechende Rückmeldung sowie eine Rechnung, der die Kontodaten für die Überweisung entnommen werden können, versandt. Eine Barzahlung der Teilnahmegebühr vor Ort ist nicht möglich. Die Veranstaltung wird in Abhängigkeit von den gebuchten Räumlichkeiten mit mindestens 50 bis maximal 100 Teilnehmenden durchgeführt.
Für eintägige Veranstaltungen dieser Reihe wird - sofern nicht anders angegeben - eine Teilnahmegebühr von 100,- Euro erhoben.
Die Anmeldung ist bindend. Reise- oder Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Neue Termine dieser Workshopserie werden über das EUB-Telegramm bekanntgegeben.